Lieber Reisegast,
Sie haben sich entschlossen, eine BBS-Reise zu buchen. Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BBS Reisen Brandner GmbH (nachfolgend „BBS“ genannt). Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen und uns enthalten. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BBS zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/ Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich – ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3. Die uns bei der Buchung zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird mit Aushändigung der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises der Rechnung, höchstens jedoch Ä 250,00 pro Person, fällig, die innerhalb von 7 Tagen beglichen werden muss. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
2.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn
verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines i. S. § 651 k BGB.
2.3. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Ä 75,00 nicht übersteigt.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Wir behalten uns Preisanpassungen vor Vertragsschluss, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird, insbesondere aus folgenden Gründen vor:
3.1. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes.
3.2. Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach
Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4. Rücktritt
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reisevorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei BBS.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unser Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
4.3. BBS kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für alle Reisen gilt:
bis 21 Tage vor Reiseantritt pauschal | 10,00 Ä |
ab 20 bis 7 Tage vor Reiseantritt pauschal | 30,00 Ä |
ab 6 bis 2 Tage vor Reiseantritt pauschal | 50,00 Ä |
ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen | 90% des Reisepreises |
4.4. Anstatt einer pauschalen Entschädigung können wir die uns konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, Ihnen unsere Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
4.5. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von BBS ausgewiesenen Kosten.
5. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
5.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
5.2. Der Reisegast ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (Schriftform aus Beweissicherungsgründen unbedingt empfohlen) zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden oder zu erreichen, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises nicht ein.
6. Haftung, Verjährung
6.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
6.2. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Eintrittskarten, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
6.3. Für alle gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.000,00 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss eines entsprechenden Versicherungspaketes empfohlen.
6.4. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst
schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Diese Ansprüche des Reisenden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren betroffenen Ansprüche in zwei Jahren.
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisegästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2. Der Reisegast kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
7.3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisegasts maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Reiseveranstalter: BBS Reisen Brandner GmbH • Hans-Lingl-Str. 1,
86381 Krumbach
Telefon: 0 82 82 / 990-20 • Telefax: 0 82 82 / 99 02-999